Abhilfemassnahmen
Abhilfemassnahmen
Event. Abhilfe Maßnahmen in bestehenden Trinkwasseranlagen
- Leitungen gemäß der Energieeinsparverordnung dämmen
- Nicht benötigte Rohrleitungen sind unmittelbar am Abgang abzutrennen
- Bei Zirkulationsleitungen ist ein Hydraulischer Abgleich erforderlich
- Anschluss Leitungen zu Be- und Entlüftern sollten abgetrennt werden
- Es sind Armaturen mit Einzelsicherung einzubauen
- Querverbindungen zu Nichttrinkwasseranlagen sind nicht zulässig
- Sicherungseinrichtungen müssen Rückfliesen verhindern
- Die Temperatur des Kaltwassers muss gemäß DIN 1988 an jeder Entnahmestelle max. 25°C betragen
- Bei Großanlagen muss die Warmwassertemperatur am Austritt aus dem Trinkwassererwärmer kontinuierlich eine Temperatur von mind. 60°C aufweisen
- Zirkulationssysteme sind so zu betreiben, dass die Wassertemperatur im System um nicht mehr als 5 K gegenüber der Warmwasseraustrittstemperatur des Trinkwassererwärmers unterschritten wird